Klasse B197


Der neue Automatikführerschein B197 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch das Fahren von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe. 

Diese Regelungen gelten:

  • Keine Einschränkungen im Führerschein
  • Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
  • Praktische Prüfung beim TÜV kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden


Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er sie absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. 

Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.

Was sind die Voraussetzungen für den B197?

Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:

  • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung 
  • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
  • Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt