Klasse B

Praxisstunden

Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Es wird zwischen Übungs- und Pflichtfahrstunden unterschieden. 

Die Zahl der Übungsfahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers abhängig!


Pflichtfahrstunden sind folgende sogenannte Sonderfahrten:

  • Fünf Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • Vier Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
  • Drei Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. in der Nacht


Welche Kraftfahrzeuge (Autos,...) darfst du mit der Fahrerlaubnisklasse B fahren?

Kraftfahrzeuge,...

  • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
  • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt